Verwaltungsgericht Halle blockiert Netzsperren der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder
Geschrieben von Ulrich Zimmermann · 8.9.2026

Verwaltungsgericht Halle blockiert Netzsperren der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder

Hintergründe des Gerichtsentscheids
Das Verwaltungsgericht Halle hat in mehreren Verfahren entschieden, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder keine Netzsperren gegen illegale Glücksspielangebote aussprechen darf, weil bei der Behörde ein strukturelles Vollzugsdefizit vorliegt, während die Bundesländer gleichzeitig an Änderungen des Glücksspielstaatsvertrags arbeiten, um die Sperrbefugnisse der GGL zu erweitern.
Die Entscheidungen tragen die Aktenzeichen 7 B 491/25 HAL, 7 B 492/25 HAL und 7 B 62/26 HAL und datieren aus dem August 2026, wobei die Richter feststellten, dass die GGL bei der Anwendung von Spielerschutzvorgaben des Glücksspielstaatsvertrags 2021 inkonsistent vorgeht und deshalb keine wirksamen Sperranordnungen erlassen kann.
Strukturelle Mängel bei der Durchsetzung
Beobachter verweisen darauf, dass die GGL vereinfachte Schufa-Kreditprüfungen anstelle einer vollständigen Einkommensverifizierung zulässt, wenn Spieler ihre Einzahlungslimits auf bis zu 10.000 Euro anheben möchten, während der Staatsvertrag eigentlich strengere Mechanismen zum Schutz vor problematischem Spielverhalten vorschreibt, und zugleich Einsatzgrenzen pro Spiel trotz bestehender Suchtpräventionsregeln erhöht werden.
Die Richter sahen darin ein systematisches Vollzugsdefizit, das die GGL daran hindert, kohärente Sperrentscheidungen zu treffen, und betonten, dass solche Inkonsistenzen die rechtliche Grundlage für Web-Blocking-Maßnahmen untergraben, während die Länder dennoch Reformen vorantreiben, die die Sperrbefugnisse der Behörde ausweiten sollen.
Reaktionen und laufende Entwicklungen
Die Bundesländer arbeiten weiter an Anpassungen des Glücksspielstaatsvertrags, um der GGL erweiterte Möglichkeiten zur Blockade illegaler Angebote zu geben, doch Kritiker weisen darauf hin, dass diese Vorhaben die bestehenden Widersprüche in der Regulierung nicht auflösen und zugleich Fragen der Vereinbarkeit mit EU-Recht aufwerfen.

Experten haben beobachtet, dass die Entscheidungen des VG Halle unmittelbare Auswirkungen auf geplante Sperrmaßnahmen haben, die ursprünglich für spätere Monate vorgesehen waren, und dass die Behörde nun gezwungen ist, ihre internen Verfahren anzupassen, bevor weitere Anordnungen ergehen können.
Rechtliche Grundlagen und Verweise
Die Urteile stützen sich auf die Vorgaben des 2021 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags und machen deutlich, dass ohne einheitliche Anwendung der Spielerschutzregeln keine rechtssicheren Netzsperren möglich sind, während die Länder gleichzeitig an einer Reform arbeiten, die genau diese Sperrbefugnisse stärken soll.
Interessierte können die vollständigen Entscheidungen unter den Aktenzeichen 7 B 491/25 HAL, 7 B 492/25 HAL und 7 B 62/26 HAL einsehen, wobei die Dokumente über das Landesrecht Sachsen-Anhalt abrufbar sind und detaillierte Begründungen zu den festgestellten Vollzugsdefiziten enthalten.
Fazit
Die aktuelle Rechtsprechung des VG Halle zeigt, wie eng die Anwendung von Sperrmaßnahmen an die konsistente Umsetzung des Spielerschutzes gekoppelt ist, und verdeutlicht zugleich, dass die geplanten Vertragsreformen der Länder vor zusätzlichen rechtlichen Hürden stehen, solange strukturelle Defizite bei der GGL bestehen bleiben.